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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Gruppe Leimen e.V. findest du hier .

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Unser Einsatz braucht Ihre Unterstützung!

Wir, die DLRG Leimen, sind ehrenamtlich aktiv in der Notfallrettung im und am Wasser und im allgemeinen Bevölkerungsschutz / Katastrophenschutz. Mit Ihrer Spende leisten Sie dazu einen wichtigen Beitrag. Sie unterstützen uns bei Großprojekten wie der Modernisierungen der Fahrzeuge und Boote, schaffen uns aber auch Handlungsspielräume um langfristig unsere Einsatzfähigkeit nicht nur zu sichern, sondern auch zu verbessern.

Unser Einsatz braucht Ihre Unterstützung!

Die DLRG Leimen stellt in unserer Region (Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg und Mannheim) an Seen, Neckar und Rhein nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg Wasserrettung bereit. Dabei arbeiten wir eng mit anderen DLRG-Gruppen (Eberbach, Neckargemünd, Heidelberg, Ladenburg, Mannheim, St. Leon, Weinheim, Hemsbach und Heddesheim) zusammen, um eine umfassende Hilfe anzubieten.

Weiterhin leistet die DLRG Leimen national aber auch international wertvolle Hilfe in Katastrophenfällen wie beispielsweise beim Elbe-Hochwasser in Dessau 2002 oder in Wittenberg 2013. Nach dem Tsunami Ende 2004 sind zudem medizinische Helfer der DLRG Leimen im Krisengebiet in Sri Lanka tätig gewesen. Auch wenn die DLRG Leimen glücklicherweise nur selten zu solchen Katastrophenfällen gerufen werden muss, ist es um so wichtiger, dass die Bereitschaft für Einsätze jeglichen Ausmaßes weiter gewährleistet wird.

Unser Einsatz braucht Ihre Unterstützung!

Mit Ihrer Spende sind wir insbesondere in der Lage, große Modernisierungen unserer Einsatzmittel vorzunehmen. Dank Ihrer breiten Unterstützung konnten wir im Jahr 2014 als Ersatz für unser damals 39 Jahre altes Rettungsboot ein modernes Bugklappen-Motorrettungsboot vom Typ "FASTER 555 BR" kaufen und damit unsere Einsatzfähigkeit vor allem auf dem Neckar und Rhein erheblich verbessern.

Nun stehen wir vor der Aufgabe unser 20 Jahre altes Tauchgruppenfahrzeug zu ersetzen, welches auch als Mannschaftsfahrzeug und als Zugfahrzeug für unser Boot dienen wird. Dabei hilft jede Spende, dieses wichtige Projekt zu realisieren.

Ihre Spende kommt aber auch unserer Arbeit im Ganzen zu Gute. Informieren Sie sich auf unserer Homepage über unsere vielfältigen Einsatzbereiche und kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.

Unser Einsatz braucht Ihre Unterstützung!

Die DLRG Leimen e.V. ist von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Hierzu ist die DLRG Leimen e.V. letztmalig vom Finanzamt Heidelberg mit dem Bescheid vom 25.07.2012 berechtigt worden einkommensmindernde Spendenquittungen zu erstellen.

Helfen Sie uns und nutzen Sie diese Möglichkeit!

Nähere Informationen erhalten Sie unten im "Informationsteil steuerlicher Spendenabzug".

Unser Einsatz braucht Ihre Unterstützung!

Informationsteil steuerlicher Spendenabzug

Bei Körperschaftsteuerpflichtigen sind Spenden nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG in begrenzter Höhe abziehbar. Dadurch wird das Einkommen und damit die Ausgangsgröße nach § 7 GewStG in Höhe der abziehbaren Spenden gemindert.
Das Gewerbesteuergesetz sieht einen eigenen Spendenabzug in § 9 Nr. 5 GewStG vor, der für alle Gewerbebetriebe, unabhängig von der Rechtsform, anzuwenden ist. Um die gleiche Ausgangsbasis bei allen Steuerpflichtigen bei der Gewerbesteuer zu schaffen, muss daher durch § 8 Nr. 9 GewStG bei Körperschaftsteuerpflichtigen der berücksichtige Spendenabzug (s. dazu R 8.5 Satz 3 GewStR 2009 ) rückgängig gemacht werden. Bei Unternehmen von natürlichen Personen ist dies nicht notwendig, da bei diesen der Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht um Spenden gemindert ist. Sie sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Bei den der Körperschaftsteuer unterliegenden Gewerbebetrieben sind die Ausgaben im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG dem Gewinn hinzuzurechnen ( § 8 Nr. 9 GewStG ).
Dies sind u.a. die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge).
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG können die Spenden an eine nach § 5 Abs. 1 Nummer 9 steuerbefreite Körperschaft abgezogen werden. Die DLRG Leimen e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Mit Freistellungsbescheid des Finanzamt Heidelberg vom 17.09.2018 wurde dies unter der Steuernummer 32489/39288 letztmalig festgestellt. Die Körperschaft fördert den gemeinnützigen Zweck: Förderung der Rettung aus Lebensgefahr.
Höchstens abzugsfähig sind 20 % des Einkommens. Alternativ: 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Dieser Betrag ist nach § 8 Nr. 9 GewStG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG für Gewerbesteuerzwecke wieder hinzuzurechnen, weil dieser Betrag bereits das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer gemindert hat.

Unser Spendenkonto bei der Volksbank Kurpfalz eG

Konto: 330 400 08
BLZ: 670 923 00
IBAN: DE94 6709 2300 0033 0400 08
BIC: GENODE61WNM

 

DLRG Gruppe Leimen e.V.
Tinqueux-Allee 1a
69181 Leimen

Weitere Spendenmöglichkeiten

Sie können auch unkompliziert über den Spendenknopf auf Facebook oder über dieses Formular von WeCanHelp an uns spenden:

Weitere Informationen

Satzung der DLRG Gruppe Leimen e.V.

 

Ansprechpartner für Spenden sind die Vorsitzenden und die Schatzmeisterin.

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