Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Gruppe Leimen e.V. findest du hier .
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Einfach unsere Beitrittserklärung ausfüllen und abschicken – fertig. Die Beitrittserklärung erhalten Sie bei unserem 1. Vorsitzenden, während des Schwimmtrainings von unseren Ausbildern oder kann hier als PDF-Formular herunter geladen werden:
Beitrittserklärung
DownloadAls Mitglied der DLRG Leimen e.V. steht Ihnen das gesamte Vereins- und Kursangebot der DLRG Leimen e.V. kostenlos zur Verfügung. Der Eintritt in das Schwimmbad ist während den Trainingszeiten kostenlos (Mitgliedschaft muss bei Eintritt angezeigt werden). Für Veranstaltungen von Bezirk, Landes- und Bundesverband gelten für Mitglieder günstigere Konditionen.
Wir bieten mehr – als nur Schwimmausbildung. Sie selbst bestimmen, was Sie aus Ihrer Mitgliedschaft machen möchten. Dabei steht Ihnen ein breites Ausbildungsspektrum zur Verfügung, dass Sie anschließend auch aktiv bei uns umsetzen können, beispielsweise als Schwimmausbilder, Wachgänger, Sanitäter, Einsatztaucher oder Bootsführer.
Die Mitgliedschaft in der DLRG Leimen e.V. kostet jährlich 50 € pro Person. Für Familien gibt es zudem die Möglichkeit, Kinder unter 18 Jahren in einer Familienmitgliedschaft anzumelden, diese kostet 90 € pro Jahr. Die Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) in einer Familienmitgliedschaft ist nicht beschränkt. Bei Eintritt in die DLRG Leimen e.V. erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € pro Person.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen jährlichen individuellen Beitragszuschlag zusätzlich zu dem von der Hauptversammlung beschlossenen Jahresbeitrag zu wählen.
Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein. Dazu kann auch das untere Formular genutzt werden.
Die Laufzeit der Mitgliedschaft ist nicht bestimmt, sie endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich mindestens zwei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) dem 1. Vorsitzenden zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz befindliche DLRG-Eigentum wie die Mitgliedsausweise zurückzugeben.
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